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Aufstellung eines Flächennutzungsplans

 

Die Stadt Bad Schmiedeberg hat Zuwendungen zur Förderung der Regionalentwicklung in Sachsen-Anhalt vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr für die Aufstellung eines Flächennutzungsplans erhalten.

 

Maßnahmebeschreibung:

 

Die Stadt Bad Schmiedeberg beabsichtigt die Aufstellung bzw. Ergänzung des Flächennutzungsplans gemäß § 1 BauGB für das gesamte Gemeindegebiet in den Grenzen der Einheitsgemeinde ab 01.07.2009 nach dem Vollzug der Gemeindegebietsreform.

 

Für das Gebiet der Stadt Bad Schmiedeberg mit ihren Ortschaften und Ortsteilen in den neuen Grenzen, besteht das Erfordernis der städtebaulichen Neuausrichtung, welche in der vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan) ihren Niederschlag finden soll.

 

Grundlagen für die Erarbeitung des Flächennutzungsplans bilden das Stadtentwicklungskonzept 2020 der Einheitsgemeinde Bad Schmiedeberg aus dem Jahr 2014 sowie die rechtskräftigen Bauleitplanungen der ehemaligen selbständigen Gemeinden, soweit vorhanden. Dazu zählen die Flächennutzungspläne, Bebauungspläne und städtebauliche Satzungen zur Abgrenzung des Innenbereichs gemäß § 34 Abs.4 BauGB.

 

Für die Umweltbelange bzw. die strategische Umweltprüfung ist der Landschaftsplan der Verwaltungsgemeinschaft Kurregion Elbe-Heideland aus dem Jahr 2007 heranzuziehen.

 

Der Flächennutzungsplan ist an die Ziele und Grundsätze der Landes- und Regionalplanung anzupassen.

 

Bestehende rechtskräftige Bauleitplanungen der ehemals selbständigen Gemeinden sind in den neuen Flächennutzungsplan zu integrieren. Sie bedürfen der Aktualisierung sowohl hinsichtlich ihrer Planinhalte in Bezug auf die Ziele und Grundsätze der Raumordnung als auch im Hinblick auf die städtebauliche Ausrichtung der Stadt Bad Schmiedeberg. Bis zur Genehmigung bzw. Inkraftsetzung des neuen Flächennutzungsplans behalten die derzeit vorliegenden Flächennutzungspläne ihre Rechtskraft.

 

 

Durchführungszeitraum: Oktober 2015 Beginn der Planung bis November 2019

 

Finanzierung:  
Gesamtkosten  182.573,95 €
Eigenmittel  103.805,95 €
Mittel des Landes    78.768,00 €

 

Veröffentlichung: 24. Januar 2020
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