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Datenschutzerklärung und Information

 

Verantwortlicher

Bürgermeisterin der Stadt Bad Schmiedeberg

Heike Dorczok

Markt 10

06905 Bad Schmiedeberg

Telefon: 034925 680

Telefax: 034925 68200

E-Mail: stadt[at]bad-schmiedeberg.de

 

Datenschutzerklärung

 

Nachfolgend unterrichten wir Sie gem. Art. 12 ff. Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über Art, Umfang, Dauer und Zweck der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten beim Besuch unserer Internet-Seiten.

 

Ihre Rechte als Besucher dieser Webseite

Als betroffene Person im Sinne der DS-GVO haben Sie folgende Rechte:

 

  • Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO: Sie haben das Recht, Auskunft zu verlangen, ob Sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden.
  • Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DS-GVO: Sie haben das Recht auf Berichtigung bzw. Vervollständigung, wenn Sie betreffende personenbezogene Daten unrichtig oder unvollständig sind.
  • Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO: Sie können vom Verantwortlichen verlangen, dass Sie betreffende personenbezogene unverzüglich gelöscht werden, u. a. wenn die Daten zur Zweckerfüllung nicht mehr notwendig sind, Sie Ihre Einwilligung widerrufen haben oder die Verarbeitung unrechtmäßig erfolgt.
  • Widerspruchsrecht gem. Art. 21 DS-GVO: Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten Widerspruch einzulegen.
  • Beschwerderecht gem. Art. 77 DS-GVO: Sie haben das Recht, sich beim Landesbeauftragten für den Datenschutz Sachsen-Anhalt zu beschweren, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten gegen die DS-GVO verstößt.

 

Protokollierung der Zugriffe

Wenn Sie unsere Webseiten besuchen, übermitteln Sie (technisch bedingt) über Ihren Internetbrowser Daten an unseren Webserver. Folgende Daten werden während einer laufenden Verbindung zur Kommunikation zwischen Ihrem Internetbrowser und unserem Webserver aufgezeichnet:

  • Datum und Uhrzeit Ihres Webseiten-Besuchs
  • Name der angeforderten Datei
  • Seite, von der aus die Datei angefordert wurde
  • verwendeter Webbrowser und verwendetes Betriebssystem
  • Auflösung des Monitors
  • vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners

Die Speicherung dient ausschließlich systembezogenen und statistischen Zwecken (Art. 6 Abs. 1 Buchst. b DS-GVO) sowie in Ausnahmefällen zur Anzeige von Straftaten (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO). Die Daten Ihres Internetbrowsers (IP-Adressen) werden an unseren Provider die Velogrid GmbH übermittelt. Die Daten werden in einer so genannten Protokolldatei gespeichert. Eine sonstige Auswertung findet nicht statt, es sei denn, es besteht eine gesetzliche Verpflichtung dazu.

Webanalyse

Diese Webseite benutzt den Webanalysedienst Matomo (ehemals Piwik) zur statistischen Auswertung der Nutzerzugriffe und Seitenabrufe. Ihre IP-Adresse wird bei diesem Vorgang umgehend anonymisiert und nicht mit anderen Daten zusammengeführt, so dass Sie als Nutzer anonym bleiben. Die so erhobenen Daten lassen keinen Rückschluss auf Ihre Identität zu.

 

Nutzung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden um z. B. individuelle Seiteneinstellungen beim nächsten Aufruf der Seite erneut anzuzeigen. Die durch die Cookies erzeugten Informationen enthalten keine personenbezogenen Daten.

 

Nutzung des Kontaktformulars -  Kontaktaufnahme per E-Mail

Sie können über ein Kontaktformular mit der Stadt Bad Schmiedeberg Kontakt aufnehmen. Bei Nutzung des Kontaktformulars werden personenbezogene Daten nur in dem von Ihnen zur Verfügung gestellten Umfang erhoben. Es steht Ihnen frei, unser Kontaktformular zu nutzen. Soweit Sie das von uns angebotene Kontaktformular nutzen und uns darin personenbezogene Daten mitteilen bzw. sich per E-Mail an uns wenden, werden wir Ihre personenbezogenen Daten allein zum Zweck der Bearbeitung Ihrer Anfrage verarbeiten. Die Daten werden an den von Ihnen ausgewählten Adressaten gesendet, aber ggf. auch an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle weitergeleitet. Eine Übermittlung an andere Stellen erfolgt nicht. Bei Nutzung des Kontaktformulars werden Ihre Daten verschlüsselt übertragen, wodurch die Vertraulichkeit gewährleistet wird. Bei der unverschlüsselten Übermittlung personenbezogener Daten per E-Mail kann die Vertraulichkeit der Daten nicht gewährleistet werden, da Unbefugte u. U. den Inhalt der E-Mail zu Kenntnis nehmen können. Die Löschung der mittels Kontaktformular oder E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten erfolgt unverzüglich, wenn die Daten zur Aufgabenerfüllung nicht mehr erforderlich sind, soweit gesetzliche Aufbewahrungsfristen dem nicht entgegenstehen. Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt gem. §§ 9, 10 und ggf. 11 DSG LSA.

 

Links zu externen Internetseiten

Die Stadt Bad Schmiedeberg ist nur für eigene Inhalte innerhalb der Website www.bad-schmiedeberg.de (§ 8 Abs. 1 TMG). Für die Inhalte, Qualität und Aktualität von Internetseiten Dritter, die über externe Links dieses Informationsangebotes erreicht werden, übernimmt die Stadt Bad Schmiedeberg keine Haftung. Wir haben keinen Einfluss darauf, dass fremde Anbieter die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten. Sie sollten daher stets die Datenschutzerklärungen zu den verlinkten Online-Angeboten Dritter prüfen.

 

Sonstiges

Alle verwendeten Namen, Begriffe, Zeichen und Grafiken können Marken- oder Warenzeichen im Besitze ihrer rechtlichen Eigentümer sein. Die Rechte aller erwähnten und benutzten Marken- und Warenzeichen liegen ausschließlich bei deren Besitzern.

 

Informationen gem. Art. 13 DS-GVO für meldepflichtige Personen

Wer eine Wohnung bezieht, ist grundsätzlich verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden (§ 17 Abs. 1 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nr. 1 BMG). Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug abzumelden (§ 17 Abs. 2 BMG) und die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu geben (§ 25 Nr. 1 BMG). Wer Einzugsmeldungen nicht, nicht richtig oder verspätet abgibt, sich nicht oder verspätet abmeldet oder eine Mitwirkungspflicht verletzt, handelt ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße bis zu 1.000 Euro belegt werden.

 

Verantwortlich:

Einwohnermeldeamt

Simone Hesse

Markt 10

06905 Bad Schmiedeberg

Telefon: 034925 68150

Telefax: 034925 68153

E-Mail: s.hesse[at]bad-schmiedeberg.de

 

Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten

Die Meldebehörde hat nach § 2 Abs. 1 BMG personenbezogene Daten über die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können. Die in den Melderegistern gespeicherten personenbezogenen Daten werden von der Meldebehörde genutzt, um nach Maßgabe der Vorschriften über Melderegisterauskünfte (§§ 44 ff. BMG) und Datenübermittlungen (§§ 33 ff. BMG) den berechtigten Informationsbedürfnissen sowohl nicht-öffentlicher Stellen und Privatpersonen als auch öffentlicher Stellen Rechnung zu tragen sowie bei der Durchführung von Aufgaben anderer öffentlicher Stellen mitzuwirken (§ 2 Abs. 3 BMG). Zu bestimmten Anlässen erfolgen regelmäßige Datenübermittlungen (§§ 36, 43 BMG; 1. und 2. BMeldDÜV) an andere öffentliche Stellen sowie nach § 42 BMG an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften. Darüber hinausgehende, auch regelmäßige Datenübermittlungen erfolgen aufgrund der Bestimmung durch Bundes- oder Landesrecht, in dem die jeweiligen zugrunde liegenden Anlässe und Zwecke der Datenübermittlung, die Empfänger und die zu übermittelnden Daten benannt werden.

 

Kategorien von Empfängern von personenbezogenen Daten

 Die Meldebehörde darf an andere öffentliche Stellen im Inland (siehe § 2 BDSG), öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften und die Suchdienste aus dem Melderegister Daten übermitteln, oder Daten innerhalb der Verwaltungseinheit (Gemeinde) weitergeben, soweit dies zur Erfüllung ihrer eigenen oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben erforderlich ist.

Privatpersonen und nicht-öffentliche Stellen erhalten auf Antrag eine gebührenpflichtige Auskunft über einzelne personenbezogene Daten unter der Voraussetzung, dass die betroffene Person von der Meldebehörde aufgrund der Angaben des Antragstellers eindeutig identifiziert werden kann. Über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen kann Privatpersonen und nicht-öffentlichen Stellen auf Antrag Auskunft über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe (z.B. ein bestimmter Geburtsjahrgang) und über bestimmte personenbezogene Daten erteilt werden, wenn ein öffentliches Interesse festgestellt werden kann. Ausländische Stellen außerhalb der Europäischen Union werden nicht-öffentlichen Stellen gleichgesetzt.

Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene Meldedaten erhalten.

Mandatsträger, Presse und Rundfunk dürfen bei Alters- und Ehejubiläen die mit diesem besonderen Zweck in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Daten erhalten.

Adressbuchverlage dürfen zum Zwecke der Veröffentlichung in gedruckten Adressbüchern lediglich einzelne, in § 50 Abs. 3 BMG abschließend aufgezählte Daten aller volljährigen Einwohner von der Meldebehörde erhalten.

Der Wohnungseigentümer / Wohnungsgeber hat einen Anspruch auf Auskunft über die in seiner Wohnung gemeldeten Einwohner, soweit er ein rechtliches Interesse glaubhaft macht. Er kann sich darüber hinaus durch Rückfrage bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die Person, deren Einzug er bestätigt hat, bei der Meldebehörde angemeldet hat.

An öffentliche Stellen in anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie an Organe und Einrichtungen der Europäischen Union oder der Europäischen Atomgemeinschaft ist eine Datenübermittlung im Rahmen von Tätigkeiten, die ganz oder teilweise in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union fallen, zulässig, soweit dies zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Meldebehörde oder in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden öffentlichen Aufgaben erforderlich ist. Voraussetzung für die Übermittlung innerhalb des EWR ist, dass die EWR-Staaten den Inhalt der DS-GVO übernehmen.

Dauer der Speicherung

Nach dem Wegzug oder Tod des Einwohners hat die Meldebehörde alle Daten, die nicht der Feststellung der Identität und dem Nachweis der Wohnung dienen sowie nicht für Wahl- und Lohnsteuerzwecke oder zur Durchführung von staatsangehörigkeitsrechtlichen Verfahren erforderlich sind, unverzüglich zu löschen. Nach Ablauf von fünf Jahren seit Wegzug oder Tod des Einwohners werden die zur Erfüllung der Aufgaben der Meldebehörden gespeicherten Daten für die Dauer von 50 Jahren aufbewahrt und durch technische und organisatorische Maßnahmen gesichert. Während dieser Zeit dürfen die Daten mit Ausnahme des Familiennamens und der Vornamen sowie früheren Namen, des Geburtsdatums, des Geburtsortes sowie bei Geburt im Ausland auch des Staates, der derzeitigen und früheren Anschriften, des Auszugsdatums sowie des Sterbedatums, des Sterbeortes sowie bei Versterben im Ausland auch des Staates nicht mehr verarbeitet werden. Für die in § 13 Abs. 2 Satz 3 BMG bestimmten Fälle gilt das Verbot der Verarbeitung nicht. Für bestimmte Daten gelten nach § 14 Abs. 2 BMG kürzere Löschungsfristen.

 

Betroffenenrechte  

Jede von einer Datenverarbeitung betroffene Person hat nach der DS-GVO insbesondere folgende Rechte:

  • Auskunftsrecht über die zu ihrer Person gespeicherten Daten und deren Verarbeitung (Artikel 15 DS-GVO)
  • Recht auf Datenberichtigung, sofern ihre Daten unrichtig oder unvollständig sein sollten (Artikel 16 DS-GVO)
  • Recht auf Löschung der zu ihrer Person gespeicherten Daten, sofern eine der Voraussetzungen von Artikel 17 DS-GVO zutrifft
  • Das Recht zur Löschung personenbezogener Daten besteht ergänzend zu den in Artikel 17 Abs. 3 DS-GVO genannten Ausnahmen nicht, wenn eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist. In diesen Fällen tritt an die Stelle einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung gemäß Artikel 18 DS-GVO
  • Recht auf Einschränkung der Datenverarbeitung, sofern die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden, die Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen der betroffenen Person benötigt werden oder bei einem Widerspruch noch nicht feststeht, ob die Interessen der Meldebehörde gegenüber denen der betroffenen Person überwiegen (Artikel 18 Abs. 1 lit. b, c und d DS-GVO)
  • Wird die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, besteht das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung für die Dauer der Richtigkeitsprüfung.
  • Widerspruchsrecht gegen bestimmte Datenverarbeitungen, sofern an der Verarbeitung kein zwingendes öffentliches Interesse besteht, das die Interessen der betroffenen Person überwiegt, und keine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet (Artikel 21 DS-GVO). Nähere Informationen zum Widerspruchsrecht nach dem Bundesmeldegesetz können den Hinweisen auf dem Meldeschein entnommen werden.

 

Widerrufsrecht bei Einwilligungen

Die Übermittlung personenbezogener Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels ist nur zulässig, wenn die betroffene Person eingewilligt hat (Artikel 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO). Die Einwilligung kann nach Artikel 7 Abs. 3 DS-GVO jederzeit gegenüber der Stelle widerrufen werden, gegenüber der die Einwilligung zuvor erteilt wurde.

 

Beschwerderecht

Wenn Sie der Ansicht sind, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde:

 

Landesbeauftragter für den Datenschutz Sachsen-Anhalt

Leiterstraße 9

39104 Magdeburg

Telefon: 0391 81803-0

Telefax: 0391 81803-33

E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

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