Sporthallen-Gebührensatzung
Satzung über Gebühren für die Nutzung der Sporthallen in der Stadt Bad Schmiedeberg (Sporthallen-Gebührensatzung
Aufgrund der §§ 8, 11 und 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in Verbindung mit § 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Stadtrat Bad Schmiedeberg in seiner Sitzung am 15.12.2016 folgende Satzung beschlossen:
§1 - Gegenstand
Für die Überlassung der städtischen Sporthallen erhebt die Stadt Bad Schmiedeberg eine Gebühr, um die durch die Nutzung bedingten, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten zu decken.
Für die folgenden Sporthallen werden Gebühren für die Benutzung nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben:
- Sporthalle Pretzsch, Am Sportplatz 5, Pretzsch
- Sporthalle Trebitz, Wittenberger Chaussee 34, Trebitz
§2 - Gebührenkalkulation
Die Gebührenkalkulation erfolgt separat für jede einzelne Sporthalle.
§3 - Gebührenschuldner
Zur Zahlung der Gebühr ist verpflichtet, wer selbst oder durch Dritte, deren Handeln ihm zuzurechnen ist, die in § 1 genannten Einrichtungen in Anspruch nimmt. Mehrere Nutzer sowie Mitglieder nicht rechtsfähiger Personengruppen sind Gesamtschuldner.
§4 - Entstehung und Fälligkeit der Gebühren
(1) Die Gebührenschuld entsteht mit der Überlassung.
(2) Die Gebühr wird durch Zugang des Gebührenbescheides fällig.
§5 - Gebührenerstattung
(1) Im Voraus entrichtete Gebühren werden ganz oder anteilig erstattet, wenn die Stadt eine Nutzungsgenehmigung aus Gründen widerruft, die nicht vom Gebührenschuldner zu vertreten sind.
(2) Kein Anspruch auf Erstattung besteht, wenn ein Antrag des Nutzers auf Widerruf der Genehmigung nicht mindestens 14 Kalendertage vor der genehmigten Nutzung bei der Stadt eingeht. Für die Nichtauslastung der beantragten Nutzungszeit besteht ebenfalls kein Erstattungsanspruch.
§6 - Gebühren
Für die Benutzung der Sporthallen werden im Einzelnen folgende Gebühren erhoben:
Sporthalle Pretzsch
Nutzfläche |
Benutzer |
Nutzungseinheit |
Benutzungs-gebühr
|
Gesamte Sportfläche |
Ortsansässige Vereine |
Stunde |
4,- € |
|
Kindersportgruppen Ortsansässige Vereine (0-14 Jahre) |
Stunde |
2,- € |
|
Fremdnutzung |
Stunde |
10,- € |
Sporthalle Trebitz
Nutzfläche |
Benutzer |
Nutzungseinheit |
Benutzungsgebühr
|
Gesamte Sportfläche |
Ortsansässige Vereine |
Stunde |
2,- € |
|
Kindersportgruppen Ortsansässige Vereine (0-14 Jahre) |
Stunde |
1,- € |
|
Fremdnutzung |
Stunde |
10,- € |
Die Ermäßigung für Kindersportgruppen gilt nur bei einer Teilnahme von Kindern und Jugendlichen zwischen 0-14 Jahren und maximal 2 Trainern. Bei der Teilnahme von Personen ab 15 Jahren ist für die genutzte Stunde die nicht ermäßigte Hallennutzungsgebühr zu entrichten.
§7 - Fremdnutzung
Nutzungen nicht ortsansässiger Vereine, Vereinigungen und Verbände (Fremdnutzung) werden nach § 6 dieser Sporthallen-Gebührensatzung berechnet.
§8 - Ausnahmen
Von den Regelungen der Sporthallen-Gebührensatzung kann die Stadt Bad Schmiedeberg in besonderen Fällen auf schriftlichen Antrag Ausnahmen zulassen.
§9 – Antrag auf Nutzung
Die Benutzung der Sporthalle wird auf schriftlichen Antrag bei der Stadt Bad Schmiedeberg, nach Genehmigung durch die Stadt festgestellt und in den Belegungsplan eingearbeitet.
§10 - Nutzungszeit
Die Gebühren werden nach den Angaben im Hallennutzungsbuch dem Schuldner von der Stadt in Rechnung gestellt. Bei Überschreitung der genehmigten Nutzungszeiten sind die Beauftragten der Stadt berechtigt, die Räumung der Halle zu veranlassen.
§11 – Gesonderte Nutzungsgebühr
Bei spezieller Nutzung der Sporthalle wie Theateraufführungen, Vorträgen, Konzerten etc. erfolgt durch die Stadt Bad Schmiedeberg eine gesonderte Festlegung der Nutzungsgebühren.
§12 - Inkrafttreten
Die Satzung tritt nach Bekanntmachung zum 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Sporthallen-Gebührensatzung vom 26.09.2014 außer Kraft.
Bad Schmiedeberg, den 16.12.2016
Röthel
Bürgermeister (Dienstsiegel)
Bekanntmachungsvermerk
Veröffentlichung im Amtsblatt Stadt Bad Schmiedeberg Nr. 1 am 11.01.2017