Sporthallen-Entgeldordnung
Satzung über Entgelte für die öffentliche Nutzung der Sporthalle in Bad Schmiedeberg (Sporthallen-Entgeltordnung)
Aufgrund der §§ 8, 11 und 45 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA) vom 17.06.2014 (GVBl. LSA S. 288) in Verbindung mit § 5 des Kommunalabgabengesetzes (KAG-LSA) vom 13.12.1996 (GVBl. LSA S. 405) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Stadtrat Bad Schmiedeberg in seiner Sitzung am 15.12.2016 folgende Satzung beschlossen:
§1 - Gegenstand
Für die Überlassung der städtischen Sporthalle in Bad Schmiedeberg, Zweifach-Sporthalle Bad Schmiedeberg, Torgauer Straße 32b, Bad Schmiedeberg, erhebt die Stadt Bad Schmiedeberg ein Entgelt, um die durch die Nutzung bedingten, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten, zu decken.
§2 - Schuldner
Zur Zahlung des Entgeltes ist verpflichtet, wer selbst oder durch Dritte, deren Handeln ihm zuzurechnen ist, die in § 1 genannten Einrichtungen in Anspruch nimmt. Mehrere Nutzer sowie Mitglieder nicht rechtsfähiger Personengruppen sind Gesamtschuldner.
§3 - Entstehung und Fälligkeit
(1) Die Entgeltschuld entsteht mit der Überlassung.
(2) Das Entgelt wird nach Rechnungslegung fällig.
§4 - Entgelterstattung
(1) Im Voraus entrichtetes Entgelt wird ganz oder anteilig erstattet, wenn die Stadt eine Nutzungsgenehmigung aus Gründen widerruft, die nicht vom Schuldner zu vertreten sind.
(2) Kein Anspruch auf Erstattung besteht, wenn ein Antrag des Nutzers auf Widerruf der Genehmigung nicht mindestens 14 Kalendertage vor der genehmigten Nutzung bei der Stadt eingeht. Für die Nichtauslastung der beantragten Nutzungszeit besteht ebenfalls kein Erstattungsanspruch.
§5 - Entgelt
(1) Für die Benutzung der Sporthalle werden im Einzelnen folgende Entgelte erhoben:
Nutzfläche Nutzungsart |
Benutzer |
Nutzungseinheit |
Entgelt |
Gesamte Sportfläche |
Ortsansässige Vereine |
Stunde |
15,- € |
|
Kindersportgruppen Ortsansässige Vereine (0-14 Jahre) |
Stunde |
7,50 € |
|
Fremdnutzung |
Stunde |
30,- € |
Halbe Sportfläche |
Ortsansässige Vereine |
Stunde |
8,- € |
oder Außensportanlage |
Kindersportgruppen Ortsansässige Vereine (0-14 Jahre) |
Stunde |
4,- € |
|
Fremdnutzung |
Stunde |
16,- € |
Beschallungsanlage |
Fremdnutzung |
Stunde |
10,- € |
Anzeigetafel |
Benutzung nur mit Betreuung durch den Hallenwart möglich |
Stunde |
25,- € |
Personelle Betreuung durch Hallenwart |
|
Stunde |
15,- € |
(2) Das Entgelt beinhaltet die zurzeit geltende gesetzliche Umsatzsteuer von 19 %.
(3) Die Ermäßigung für Kindersportgruppen gilt nur bei einer Teilnahme von Kindern und Jugendlichen zwischen 0-14 Jahren und maximal 2 Trainern. Bei der Teilnahme von Personen ab 15 Jahren ist für die genutzte Stunde die nicht ermäßigte Hallennutzungsgebühr zu entrichten.
§6 - Fremdnutzung
Nutzungen nicht ortsansässiger Vereine, Vereinigungen und Verbände (Fremdnutzung) werden nach § 5 dieser Entgeltordnung berechnet.
§7 - Ausnahmen
Von den Regelungen der Sporthallen-Entgeltordnung kann die Stadt Bad Schmiedeberg in besonderen Fällen auf schriftlichen Antrag Ausnahmen zulassen.
§8 – Antrag auf Nutzung
Die Benutzung der Sporthalle wird auf schriftlichen Antrag bei der Stadt Bad Schmiedeberg, nach Genehmigung durch die Stadt festgestellt und in den Belegungsplan eingearbeitet.
§9 - Nutzungszeit
Die Entgelte werden nach den Angaben im Hallennutzungsbuch dem Schuldner von der Stadt Bad Schmiedeberg in Rechnung gestellt. Bei Überschreitung der genehmigten Nutzungszeiten sind die Beauftragten der Stadt berechtigt, die Räumung der Halle zu veranlassen.
§10 – Gesonderte Nutzung
Bei spezieller Nutzung der Sporthalle wie Theateraufführungen, Vorträgen, Konzerten etc. erfolgt durch die Stadt Bad Schmiedeberg eine gesonderte Festlegung der Nutzungsentgelte.
§11 - Inkrafttreten
Die Satzung tritt nach Bekanntmachung zum 01.01.2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Sporthallen-Gebührensatzung vom 26.09.2014 außer Kraft.
Bad Schmiedeberg, den 16.12.2016
Röthel
Bürgermeister (Dienstsiegel)